Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt zunächst bis zum 03.12.2025.
Mit besonderem Hinweis zur Beachtung von Punkt 3. b) (Jagdverbot auf Federwild).
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt zunächst bis zum 03.12.2025.
Mit besonderem Hinweis zur Beachtung von Punkt 3. b) (Jagdverbot auf Federwild).